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Mietbedingungen Sanggalebus (Eichgut Invest AG)
(Gültig ab 01.03.2026)

Mietzeiten & Slots

Wir bieten feste Zeit-Slots an, um eine reibungslose Übergabe zu garantieren:

  • Vormittag: 07:00 – 12:00 Uhr (5h Halbtag)

  • Nachmittag: 13:00 – 18:00 Uhr (5h Halbtag)

  • Abend 18:00 – 23:00 Uhr (5h Halbtag)

  • Arbeitstag: 07:00 – 17:00 Uhr (10h Ganztag)

  • Mittag bis Nacht: 13:00 – 23:00 Uhr (10h Ganztag)

  • Früh bis spät: 05:00 – 23:00 Uhr (18h XXL-Tag)

  • Bei Halbtagesmieten kostet jede weitere Stunde CHF 25.–.

  • Eine Vorabend-Abholung ist ab 20:00 Uhr möglich (sofern verfügbar) für CHF 40.–.

Prüfintervalle

  • Durch den Vermieter alle 5000 km: Motorenöl, Kühlwasser, Reifen und Beleuchtung.

Bedingungen / Wagenübergabe

  • Alle unsere Fahrzeuge können mit der Führerausweis-Kategorie B gefahren werden.

  • Es handelt sich um Nichtraucher-Fahrzeuge. Bitte im Auto nicht rauchen.

  • Der Führerausweis muss vor der Vermietung online hochgeladen werden.

  • Bezahlung: Per Twint oder Überweisung möglich. Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich. Für Geschäftskunden Rechnung möglich.

  • Es wird keine Kaution erhoben.

  • Die Bezahlung ist spätestens nach Beendigung der Buchung fällig.

  • Alle Fahrzeuge besitzen eine gültige Autobahnvignette für die Schweiz.

  • Es wird kein Übergabeprotokoll erstellt. Mieter sind verpflichtet, vor und nach der Miete Bilder vom Fahrzeug zu machen. Unsere Lieferwagen haben teilweise Kratzer oder leichte Beulen, was uns bekannt ist. Solange keine grösseren neuen Schäden entstehen, ist dies akzeptiert.

  • Fahrberechtigung: Das Fahrzeug darf ausschliesslich von der Person gefahren werden, deren Führerschein bei der Buchung eingereicht wurde. Ein Zusatzfahrer kann für eine Pauschale von CHF 20.– angemeldet werden.

Auslandsfahrten

  • Fahrten ins Ausland kosten neu eine Pauschale von CHF 30.– für den ersten Tag.

  • Jeder weitere Tag im Ausland wird mit CHF 5.– zusätzlich berechnet.

Pannen / Reparaturen

  • Reifen-, Batterie-, Treibstoff-, Schlüssel- und Marderschäden gehen zulasten des Mieters.

  • Reparaturen über CHF 100.– müssen vom Vermieter vorab bewilligt werden.

  • Gegen Vorlage der Quittung werden Reparaturen ohne Eigenverschulden vergütet.

  • Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf seine Betriebsbereitschaft und allfällige Mängel zu prüfen. Mit dem Losfahren gilt das Fahrzeug als mängelfrei und in voll betriebsbereitem Zustand übernommen. Nachträgliche Beanstandungen oder eine Mietzinsreduktion sind nach Fahrtantritt ausgeschlossen.

Unfall / Karosserieschäden

  • Ein Unfallprotokoll ist zwingend auszufüllen und dem Vermieter zu übergeben.

  • Bei unklarer Verschuldung oder Personenschäden ist ein Polizeirapport zu veranlassen.

  • Eine Insassenversicherung inklusive Wagenbergungskosten bis CHF 300.– ist vorhanden.

Fahrzeugausfall

  • Bei Fahrzeugausfall durch Unfall, Diebstahl oder mechanische Defekte löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf.

  • Der Vermieter haftet nicht für Ersatzwagen, Mietreduktionen oder sonstige Folgeschäden des Mieters oder der Insassen. Der Mieter wird bei Kenntnisnahme umgehend informiert.

Treibstoffkosten

  • Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden.

  • Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden durch Falschtankung.

  • Treibstoff ist NICHT im Mietpreis enthalten.

  • Bei Rückgabe muss eine Tankquittung vorgelegt werden.

  • Bei unvollständiger Betankung wird der Treibstoffwert zzgl. einer Umtriebsentschädigung von CHF 30.– in Rechnung gestellt.

Nicht versichert oder untersagt sind:

  • Fahrten ohne gültigen Führerausweis, Lernfahrten sowie das Abschleppen anderer Fahrzeuge.

  • Schäden unter Einwirkung von Alkohol (ab 0,5 Promille), Betäubungsmitteln oder Medikamenten.

  • Schäden durch Geschwindigkeitsübertretungen oder grobe Fahrlässigkeit.

Transportgüter

  • Versicherungen und die Einhaltung von Transportvorschriften (Nutzlast, Dachlast etc.) sind Sache des Mieters.

Rückgabe

  • Die Rückgabe erfolgt zum vertraglichen Termin am Abholort. Schäden oder Mängel sind unaufgefordert zu melden.

  • Eine verspätete Rückgabe nach 23:00 Uhr (bzw. Ende des Slots) ist nur nach vorheriger Einwilligung möglich.

  • Jede zusätzliche Stunde wird mit CHF 25.– zzgl. Mehrkilometer berechnet.

  • Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keiner Mietreduktion.

Verkehrsbussen

  • Diese gehen vollumfänglich zulasten des Mieters, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–.

Stornierung / Umbuchung

  • Bis 24 Stunden vor Mietantritt kostenlos möglich.

  • Danach werden 100 % des Mietbetrages fällig; bei Umbuchungen wird eine Gebühr von CHF 40.– erhoben.

Reinigung

  • Ausserordentliche Verschmutzungen werden nach Aufwand (CHF 60.–/Std.) in Rechnung gestellt.

Versicherung & Selbstbehalt

  • Die Versicherungspauschale umfasst eine Teilkaskoversicherung. Der Standard-Selbstbehalt beträgt CHF 1'500.– pro Schadenfall.

  • Reduktion des Selbstbehalts: Die gewählte Option zur Reduktion bleibt wie gewohnt bestehen. Die Gebühr hierfür gilt für den ersten Miettag; für jeden weiteren Miettag werden zusätzlich CHF 5.– berechnet.

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